könnte man doch machen die haben ja eigentlich recht da wird so oft so viel schlimmes gutgehießen .....verbieten vll nicht nur so naja ab 18 ^^
Also der sogenannte
Index ist eine Liste der Medien, die von der BPjM als jugendgefährdent eingestuft werden. Händler, die insbesondere mit DVDs oder Computerspielen handeln, müssen diese Liste zwangsläufig bei der BPjM beantragen und dürfen dafür dann auch noch eine Gebühr bezahlen. (wie immer...)
Der "Index" ist unterteilt in verschiedene Listen:
Listenteile A & B beinhalten alle Medien, sowohl Druckschriften, Tonträger als auch DVDs und Videospiele, die als jugendgefährdent eingestuft werden. Das heißt, diese Medien sind nicht nur erst ab 18 Jahren freigegeben, sondern die dürfen auch nicht öffentlich beworben oder angeboten werden, sodass Jugendliche darauf aufmerksam werden könnten. Z.B. Plakate oder Flyer in der Öffentlichkeit. Die Medien in dieser Liste sind aber keinesfalls verboten und die Bibel soll wahrscheinlich in diese Gruppe aufgenommen werden.
Listenteile C & D werden von der BPjM nicht veröffentlicht. Hier wird intern festgelegt, welche Medien zukünftig indiziert oder beschlagnahmt werden sollen. Die Indizierung / Beschlagnahme wird aber natürlich nicht von der BPjM selbst bestimmt, sondern von einem Gericht.
Dann gibt es zusätzliche Listenteile, die sogenannten Beschlagnahmungen.
1.) Beschlagnahen nach §86a, 130, 130a beinhaltet Medien, die verfassungsfeindliche, meist rechtsradikale Inhalte haben.
2.) Beschlagnahmen nach §131 StGB beinhaltet Medien, die gewaltverherrlichend sind.
3.) Beschlagnahmen nach §184 III, 184a, und 184b StGB beinhaltet Medien, die verbotene, bzw. fragwürdige Pornographie zum Inhalt haben.
Wenn etwas auf dem "Index" steht ist es also nicht zwangsläufg generell verboten. Händler sprechen von "indiziert" wenn ein Medium, z.B. ein Videospiel, Jugendlichen nicht zugänglich gemacht werden darf und auch nicht öffentlich beworben werden darf. Diese Medien findet man z.B. im 18er Bereich einer Videothek, da es in einer Jugendlichen zugänglichen Videothek nicht ausgestellt oder angeboten werden darf. Medien die gar nicht mehr verkauft werden dürfen, werden als "beschlagnahmt" (nicht indiziert) bezeichnet.
Wenn die Bibel also auf den "Index" kommt, wird sie nur noch für Personen über 18 erhältlich sein, aber sie wird nicht verboten sein.
Ich persönlich würde es zu lustig finden, wenn die tatsächlich die Bibel indizieren... was wohl die Kirche dazu sagt?