Volksbefragungen sind sowieso nur Volksverarschung,da sie nicht bindend sind und vom (EU)-Parlament auch nicht bearbeitet werden müssen.
Volksabstimmungen wären zwar bindend,(d.h. müssen zwar bearbeitet werden, dies hat jedoch wiederum keinen Einfluss auf Annahme oder Ablehnung durch Parlamente. anm.) kommen jedoch nur zur ges. vorgeschriebenen Anwendung, wenn durch die Beschlüsse auch Verfassungen geändert werden müssten.
Dass dies -nicht- notwendig wird,dafür sorgt dann vorab ein Heer von Rechtsverdrehern,die entsprechende Formulierungen für die Verträge ausarbeiten und möglichst die "feinen" gesetzlichen Unterschiede bzw. rechtliche Abgrenzung einer (wertlosen) Volksbefragung zu einer ev. schlagend werdenden Volksabstimmung einhalten.
Also, lieber Astun darfst du dich als Bürger zwar mächtig echauffieren,aber das brausen gehen überlässt dir die EU ebenfalls,so sich kein Formalfehler findet,der eine Volksabstimmung ermöglicht.
Da hilft es auch nicht wenn im Art. 1 unserer Verfassung steht- "Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus."
Hätte ACTA nicht auch ......
Nur in anderer Verpackung..... CETA,TTIP,TISA sollen nun ermöglichen was vorher im Paket abgelehnt wurde,viele Punkte wurden vom abgelehnten ACTA sogar 1:1 in die geplanten neuen Abkommen übernommen. Das SWIFT-Abkommen zb. ermöglicht den USA ;-) bzw. CIA schon jetzt die Bankdatenabfrage, über (unbescholtene) Europäer,in die andere Richtung geht da aber sicher rein gar nix.
Noch dazu steht ja schon festgeschrieben ,dass nationale Parlamente und Öffentlichkeit keinerlei (Vor) Information über (geheim) ausgehandelte Punkte erhalten und somit kein Einspruch stattfinden kann.
vt