Es rumort im deutschen Internet. Der überarbeitete Jugendmedienstaatsvertrag wird ab 1. Januar 2011 gültig sein. Nur ganz wenige Menschen können ihn noch stoppen. Dabei gäbe es allen Grund ihn zu stoppen. Denn was dort drinne steht entbehrt jeglichem Sachverstand.
Webseitenbetreiber werden durch dieses Gesetz dazu gezwungen ihre Inhalte zu Klassifizieren. Wer Inhalte für Minderjährige (abgestuft nach den bisher z.B. vom Kino und TV bekannten Ebenen) anbietet, muss diese auch entsprechend kennzeichen oder den Zugang durch 2 mögliche Varianten erschweren. Konkret hat man als Webseitenbetreiber eigentlich folgende Möglichkeiten:
http://blog.beck.de/2010/11/30/jugendmedienstaatsvertrag-und-altersfreigabe-im-internet
http://www.fsm.de/de/jmstv-2011
Normale Webseiten kommen evtl. noch drummherum wenn sie normale Inhalte anbieten die keiner Prüfung bedürfen. Foren und Blogs dagegen zittern bereits vor dem Jugendmedienstaatsvertrag. Die ersten Blogs haben bereits deswegen ihr Ende angekündigt.
heise online - Blog macht wegen neuem Jugendschutzgesetz dicht [Updates]
Achja, und wer erwischt wird seine Webseite nicht gekennzeichnet zu haben obwohl es scheinbar nötig wäre der muss mit mehreren tausend Euro Strafe rechnen.
Da fragt man sich doch
Nachtrag: das Ding ist schon seit langem in der Entwicklung gewesen:
http://carta.info/21440/mehr-netzkontrolle-durch-jugendmedienstaatsvertrag/
Scheinbar wurde es bisher total übersehen ..
Man muss allerdings auch bedenken: momentan hat keiner wirklich den Text begutachtet. Das Gesetz ist so "geschickt" geschrieben, dass es vieles bedeuten könnte. Zudem widerspricht es in Teilen anderen Gesetzen wie dem Telemediengesetz, an welches sich bereit seit Jahren jede Webseite zu halten hat. Man muss also abwarten was nächstes Jahr passiert - oder wie ein echter Anwalt die Sache beurteilt, denn von denen habe ich dazu bisher nichts gehört.
Webseitenbetreiber werden durch dieses Gesetz dazu gezwungen ihre Inhalte zu Klassifizieren. Wer Inhalte für Minderjährige (abgestuft nach den bisher z.B. vom Kino und TV bekannten Ebenen) anbietet, muss diese auch entsprechend kennzeichen oder den Zugang durch 2 mögliche Varianten erschweren. Konkret hat man als Webseitenbetreiber eigentlich folgende Möglichkeiten:
- "Sendezeitbegrenzung" (die Webseite wird nur zu bestimmten Uhrzeiten, die aus Jugendschutzgründen relevant sind, online verfügbar sein)
- Vorschaltung von technischen Hindernissen, etwa eine Altersprüfung des Besuchers oder eines Jugendschutzprogramms beim Besucher
- Nutzung einer Freiwilligen Selbstkontrolle inkl. Prüfung der Webseite auf Jugendschutz
http://blog.beck.de/2010/11/30/jugendmedienstaatsvertrag-und-altersfreigabe-im-internet
http://www.fsm.de/de/jmstv-2011
Normale Webseiten kommen evtl. noch drummherum wenn sie normale Inhalte anbieten die keiner Prüfung bedürfen. Foren und Blogs dagegen zittern bereits vor dem Jugendmedienstaatsvertrag. Die ersten Blogs haben bereits deswegen ihr Ende angekündigt.
heise online - Blog macht wegen neuem Jugendschutzgesetz dicht [Updates]
Achja, und wer erwischt wird seine Webseite nicht gekennzeichnet zu haben obwohl es scheinbar nötig wäre der muss mit mehreren tausend Euro Strafe rechnen.
Da fragt man sich doch
Nachtrag: das Ding ist schon seit langem in der Entwicklung gewesen:
http://carta.info/21440/mehr-netzkontrolle-durch-jugendmedienstaatsvertrag/
Scheinbar wurde es bisher total übersehen ..
Man muss allerdings auch bedenken: momentan hat keiner wirklich den Text begutachtet. Das Gesetz ist so "geschickt" geschrieben, dass es vieles bedeuten könnte. Zudem widerspricht es in Teilen anderen Gesetzen wie dem Telemediengesetz, an welches sich bereit seit Jahren jede Webseite zu halten hat. Man muss also abwarten was nächstes Jahr passiert - oder wie ein echter Anwalt die Sache beurteilt, denn von denen habe ich dazu bisher nichts gehört.