Habe ich ja angeführt....Was ist eine Vermutung?
Ist m.M.n. nicht mehr als eine Mutmaßung....es bei dem zu erwartenden Kreis der Teilnehmenden zu Verstößen gegen die geltende Infektionsschutzverordnung kommen wird
Demnach könnte man auch sämtliche zukünftigen Demos unter einem präventivem "Sicherheitsaspekt" verbieten,weil es zb. irgendwann in der Vergangenheit bei den Vorgängerdemos zu Ausschreitungen oder auch nur Verstößen kam.
Da begibt man sich von staatlicher Seite allerdings auf ganz dünnes Eis.
Klar " kann" man,kann man ja überall wenn man mit anderen (infizierten) Menschen in Kontakt kommt, aber liegen etwaige ZahlenDas man sich anstecken kann?
von der Demo Anfang August vor,die deine Befürchtung bestätigen oder untermauern ?
Kannst du ja, aber das Versammlungsgesetz ist auf Rechtsgrundlagen des GG ausgelegt ,nicht nach....Moral oder Sichtweisen.! So seh ich das.
.... Artikel 26 der Verfassung von Berlin ist übrigens ähnlich formuliert und daher war ja auch mein Hinweis .....Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art. 8
(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden
Inwieweit die Infektions-v e r o r d n u n g das geltende Grundgesetz aushebeln kann/darf
Also, kurz gefasst sehe ich hier.....Verordnung vs Gesetz / bzw. ist die Frage : Gibt es einen dzt. "gültigen" Gesetzesbeschluss der Versammlungen verbietet ?
Was ist entscheidend bzw. wie werden es die Gerichte beurteilen ?
Wurden ja auch schon bei uns so manche "Corona-Verordnungen" nachträglich von Gerichten gekippt und für nicht rechtmäßig bzw. gesetzeswidrig eingestuft,meine Zweifel kommen also nicht von ungefähr.