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Steven Avery Case

wie willst du denn unschuld beweisen? versteh ich nicht..


Meinte jetzt nicht Unschuld im juristischen Sinne, habe mich da verschrieben. Meinte, bis der Tatverdacht aufgehoben ist, man sich also zu 110 Prozent sicher ist, dass er keinen Bombenanschlag plant. In U-Haft kann man aber nur durch dringenden Tatverdacht...also wie geht man mit jemandem um, der wie ein Moslem aussieht und öffentlich schreit "ICH WERDE EUCH ALLE IN LUFT JAGEN?", grundsätzlich darf die Polizei ihn nur 24h auf der Wache halten...und muss ihn dann gehen lassen. Außer es besteht ein dringender Tatverdacht...der bei einer solchen Aussage aber nicht gegeben ist. Also, wie damit umgehen?


Mit dem Rest deines Geschriebenen gehe ich d´accord.
 
pfhh.. geschenkt.
"dringender tatverdacht" bestand auch weiterhin, nachdem man vor kurzem die hardcore islamisten wieder freigelassen hat (was wohl auf mögliche unfähigkeit der staatsanw. zurüchzuführen ist)

die tierschützer wurden mit waffe im genick aus dem bett gezogen und waren 3 monate in u-haft (wurden dann freigesprochen und sind lebenslang verschuldet)

ich will das gar nicht runterreden, aber... einzelfälle, wie du sagst.

zurück zu avery:
man hat ja nicht einmal daran gedacht, irgendjemanden anderen außer avery zu untersuchen...
frag irgendeinen polizisten - wo fängt man bei mord an? von außen nach innen, oder doch von innen nach außen, sprich, familienangehörige, freunde, bekannte, arbeitskollegen etc. zuerst ausschließen.
so vergeht dann zeit, und die wahren schuldigen können sich's richten.

außerdem, ganz neu, in einer petition von averys anwältin:
man konnte feststellen, dass das letzte signal von halbachs handy von einem funkmast, sehr weit weg von avery's anwesen, aufgefangen wurde.

ja, es verdichtet sich, dass avery das ganz einfach nicht war.
 
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Anschlag_in_Essen_2016

Due Tatverdächtigen waren dem Verfassungsschutz NRW bekannt. Der Anschlag konnte aus den von mir genannten Gründen nicht verhindert werden...obwohl man es hätte verhindern können.

Die Verteidigung kündigte Revision an...was soll man dazu sagen? Hurra?

Weil sich Bombenanschläge gehäuft haben, wäre eine Aussage " ich jage euch in die Luft" ernst zu nehmen und daher U-Haft.

Oder was meinst du?

Es geht hier ja um Lösungsansätze. Die Justiz hat es nicht einfach gleichzeitig rechtsstaatlich, aber auch für Sicherheit zu sorgen. In Einzelfällen muss die Grenze überschritten werden...deshalb, Sicherheit der Bürger oder Freiheit der mutmasslichen Straftäter?

Zu Avery:
Klar, der neue Prozess ist wie gesagt eine Rettung des Images. Das erste Urteil dagegen ist nachvollziehbar. Miess gelaufen für Avery aber Mitleid habe ich nicht.

Mir gings ja um die 18 Jahre Haftatrafe davor.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Staatsanwälte weltweit, insbesondere in Deutschland, sind schlecht.

Hier sind Stastsanwälte besoldet. Sie können keine Millionen wie Rechtsanwälte machen. Daher wird kein Jurastudent mit dem besten Examen Staatsanwalt.

Ich will Staatsanwalt werden, obwohl ich für grosse Kanzleien arbeiten könnte. Ich ******* auf das Geld.

Deshalb, verletzend, dass Yvannus mir Misserfolg wünscht.
 
das mit den anschlägen ist echt ein thema für sich, das sollten wir im entsprechenden thread bereden. ja, stimm ich dir zu - ich behaupte mal jeder terror-täter aus jüngster vergangenheit war bekannt und wurde falsch eingeschätzt... ja, regt mich auch auf.

aber... da kommen mir zum punkt: du kannst in keinen reinschaun. du weißt nicht, ob der 16jährige einfach nur rein aus aufrührerischen, rebellierenden gründen mal "alah akbar" in die menge ruft, und sich danach ins fäustchen lacht, und dabei 0 gedanken an ernsthaften anschlagsplänen hat.. ein anderer ist komplett unauffällig, und denkt sich das furchtbarste..

ich möchte keine totale überwachung, wegen den paar spinnern. wir können diese paar typen im griff haben, ohne dabei alle anderen auszuspionieren. das ist ja ein witz, wenn man drüber nachdenkt.


aber.. wieder weg von den terroristen - du kannst nicht einfach leute "zur vorsicht", oder "schau ma mal", einsperren. oder in u-haft stecken. das geht halt so nicht.
 
Bin auch gegen Polizeistaat.

Jedoch, jemand der in der Öffentlichkeit "Allah u akbar" schreit, obwohl es seit 2015 dutzend Anschläge gab, sollte sich über die Gefahr seiner Aussage bewusst sein. Dass er Minderjährig ist, kann eventuell zu Verzeihung führen.

Dem Volk MUSS aber das Gefühl gegeben werden, solche "bösen Scherze, wie es in der Rechtssprache heisst, zu unterlassen.

Zur U-Haft:
Sollte man nicht. Deshalb will ich in Kontakt zum Volk stehen. Es gilt Volkssouveränität.
Tut das die heutige Justiz?

Eine alte Frau die am verhungern war wurde wegen Diebstahl zur Haftstrafe verurteilt.
Ein Sextäter würde wegen 20 StGB für unschuldig erklärt und freigesprochen. Die Anwälte haben für ein "glaubwürdiges" psychologisches Gutachten gesorgt.

Der Kerl hat kurz darauf wieder eine Frau vergewaltigt.

Und genau solche Fälle machen mich dann wütend!

Vom Parlament kommt nichts! 20 und 21 StGB werden von Rechtsanwälten missbraucht!
 
ja... aber hier kann's einfach nicht sein, dass der nach seiner 18jährigen haftstrafe, kurz bevor er einen echt großen batzen geld, oder zumindest soviel, dass er ausgesorgt hat, bekommt... bringt er eine um! und lässt dann auf dillettantischste art und weise dutzende beweise einfach so herumliegen und wartet seelenruhig darauf, bis dann eine woche später die polizei kommt und ihn abholt...

wenn es tatsächlich so wäre... dann ist der typ der ärgste psycho, den's vermutlich jemals gab.

aber ich bleib weiterhin dabei, dass er von einem oder mehreren wi*sern aus seinem umfeld reingelegt wurde. es kann nur so gewesen sein.
 
Das mag sein. Das ist die Aufgabe einer guten Staatsanwaltschaft.

Die sollen sich mal ins Zeug legen! Wo bleibt der Wille? Der Motor?

Die CD wurde ja "verleugnet". Das geht besser. Ist er wirklich unschuldig muss er raus. Bei einem solchen Kerl ist das aber genau schwierig.

Dein Argument ist aber schlagkräftig. Es passt nicht in "sein" Täterprofil, dass er nach 18 Jahre Haft so unvorsichtig wieder eine Tat begeht.

Wäre er ein vorbestrafter Serientäter, sehe das natürlich wiederum anders aus.
 
er wurde in den 80ern wegen, ich korrigiere, versuchten mordes und vergewaltigung zu 32 jahren verurteilt. kam dann nach 18 jahren aufgrund der DNA ergebnisse wieder raus.

was dich nicht überraschen wird: es gibt die aussage einer frau aus averys bekanntenkreis, weiß gar nicht wieviel verwandte der hat, in der sie meint, dass avery sex mit ihrer damals noch minderjährigen tochter gehabt haben soll. das wurde sogar von ken kratz persönlich (SA im t. halbach fall) untersucht. jedoch kam es nie zu einer anklage. da war also nicht viel dran, weil kratz hätte normalerweise alles benutzt, nur um avery dranzukriegen.

das ganze passierte 2006. ich find auf google nicht unbedingt viel dazu. wenn man aber bedenkt, dass avery am 9. november 2005 verhaftet wurde, kam die anschuldigung also irgendwann als der prozess schon lief.. also, keine ahnung.
 
Zuletzt bearbeitet:
hier ein kleiner auszug aus brendan dassey's verhör von 2006.
auf diese art und weise haben die cops ihre informationen bzw. ein geständnis bekommen, unfassbar:

die polizisten bekamen zuvor noch die meldung von der forensik, dass dem opfer theresa halbach in den kopf geschossen wurde.
und so wollen sie das auch von dassey bestätig haben:

auszug aus dem verhör (erster teil von insg. 3)

(die richtung wird gleich vorgegeben)
COPS: what else did you do? something with the head...
COPS: we have the evidence we just need you to be honest with us.
DASSEY: they cut off her hair.
COPS: what else was done to her head?
DASSEY: they punched her.
COPS: what else happens to her?
DASSEY: cut her...
(sie lassen nicht locker)
COPS: what else happened to her head? its extremely important you tell us that. ... come on...
DASSEY: thats all i can remember..
COPS: ok, who shot her in the head?
DASSEY: he did.
COPS: why didn't you tell us that?
DASSEY: cause i couldnt think of it.


... sobald dassey raus aus der schei* situation und wieder bei seiner mutter ist, wiederuft er im prinzip schon wieder alles.

MUTTER: did you do it?
DASSEY: not really.
MUTTER: what do you mean not really?
DASSEY: they got into my head.


also wenn man brendan dassey beobachtet, würde der sich auch dazu überreden lassen, von einer brücke zu springen. nach all den jahren und einigen präzedenzfällen mit geistig zurückgebliebenen teenagern die gestehen und dann wieder leugnen... das ist den beiden cops völlig wurscht. in einem interview meint einer der fragenden sogar, dass ihm das gar nicht aufgefallen sein, dass brendan doch ein bisserl langsam ist.. is ja wurscht.

dieses ganze verhör bedeutet genau 0.
 
Ich will Staatsanwalt werden, obwohl ich für grosse Kanzleien arbeiten könnte.

Das weißt Du jetzt schon, während des Studiums - Respekt.

Ich schwanke noch, ob ich das als jugendliche Arroganz durch fehlende Lebenserfahrung oder als übersteigertes Selbstbewusstsein bezeichnen soll.
 
Im Jurastudium gibt es 2 Staatsexamen.

Den Rang eines Juristen macht sein Saatsexamen aus. Wer 9 von 18 Punkte schafft, hat das sogenannte Prädikatsexamen. 18 Punkte hat in den letzten 25 Jahren keiner mehr geschafft.

Ich habe mein erstes Staatsexamen bereits hinter mir, mit 11 Punkten. Ab 9 Punkte kämpfen Kanzleien für dich, nach dem 2. Staatsexamen natürlich. 9 brauchst du auch um Staatsanwalt werden zu können. Kanzleien geben sogar Einstiegsprämie.

Ich muss meine 2 Jahre Referendiat machen und dann mein 2. Staatsexamen schreiben. Ich gehe also davon aus 9 Punkte zu kriegen. Mit dem 1. Staatsexamen kann ich bereits für Firmen arbeiten. Das zweite braucht man für die Tätigkeit als Anwalt, Staatsanwalt oder Richter.

Es ist also eine mögliche Progonose, keine Arroganz, noch mangelnde Lebenserfahrung. Ich studiere halt das Fach und weiss wie die Zukunft davon aussieht.
 
Avery Interrogation Nov. 9 2005

zuerst wurde er am 5. nov, dann nochmal am 6. nov, und dann, nachdem man auf seinem grundstück eine menge beweise gefunden hat, das 3. und letzte interview mit avery, am ende des videos legen sie ihm handschellen an.

was ich interessant fand:
avery's reaktion, als man ihm die ganze palette an beweisen vors gesicht knallt:
seine DNA im auto (des opfers), ihr blut in seiner garage, ihre autoschlüssel in seinem wohnwagen, ihr nummernschild liegt auf seinem grundstück, knochenüberreste in der feuerstelle, sein "blutiger fingerabdruck" (o-ton polizist)..

das video dauert knapp 85 min... zuerst gibt es das übliche geplänkel, dann ab 1:11:00 kommen die beiden polizisten nach einer kurzen pause wieder rein und konfrontieren ihn damit.
 
Meinte jetzt nicht Unschuld im juristischen Sinne, habe mich da verschrieben. Meinte, bis der Tatverdacht aufgehoben ist, man sich also zu 110 Prozent sicher ist, dass er keinen Bombenanschlag plant. In U-Haft kann man aber nur durch dringenden Tatverdacht...also wie geht man mit jemandem um, der wie ein Moslem aussieht und öffentlich schreit "ICH WERDE EUCH ALLE IN LUFT JAGEN?", grundsätzlich darf die Polizei ihn nur 24h auf der Wache halten...und muss ihn dann gehen lassen. Außer es besteht ein dringender Tatverdacht...der bei einer solchen Aussage aber nicht gegeben ist. Also, wie damit umgehen?


Mit dem Rest deines Geschriebenen gehe ich d´accord.
An dieser Aussage ist so vieles falsch dass noch nicht mal das gegenteil richtig ist.....[emoji21]

nothing is real john lennon
 
Was ist daran falsch?

Paragraph 112 StPO

https://dejure.org/gesetze/StPO/112.html

"Die Untersuchungshaft darf gegen den Beschuldigten angeordnet werden, wenn er der Tat dringend verdächtig ist und ein Haftgrund besteht."

§ 33 ASOG , Absatz 1 " (1) Die festgehaltene Person ist zu entlassen,"

http://gesetze.berlin.de/jportal/po...&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-ASOGBE2006V22P33

Absatz 1 Nr. 3:
"in jedem Falle spätestens bis zum Ende des Tages nach dem Ergreifen,"

Absatz 2:
"Eine Freiheitsentziehung zum Zwecke der Feststellung der Identität darf die Dauer von insgesamt zwölf Stunden nicht überschreiten.", die Betonung liegt bei zum Zwecke der Feststellung der Identität.

i.V.m. Art. 2 GG und Art. 104 Abs. 2 S. 3 und 4 und Abs. 3 S.1 GG

https://dejure.org/gesetze/GG/104.html

Gilt als Auslegung 24 h.

https://anwaltauskunft.de/magazin/g...welche-rechte-haben-polizisten-und-verhaftete

" Die Polizei habe dann 24 Stunden Zeit, um die Sachlage und die Identität des Festgenommenen zu prüfen."

Also...wo liege ich falsch, Herr Rechtsanwalt?

Polizeiwache und U-Haft sind zwei verschiedene Sachen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn du jetzt damit ankommst "ist doch Berlin"!

Nein, die Polizeigesetze sind in allen Bundesländern überwiegend identisch, weil sie sich an das GG zu halten haben:

http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayPAG-20

"Meinte, bis der Tatverdacht aufgehoben ist, man sich also zu 110 Prozent sicher ist, dass er keinen Bombenanschlag plant", meinst du das? Wenn du alle Beiträge gelesen hast, dann wüsstest du, was ich damit meinte.

Rechtsstaat VS Sicherheit der Bürger. Danach habe ich geschrieben, wie es rechtlich nämlich wirklich aussieht...nämlich so, wie es die genannten Paragraphen und Auslegungen es zeigen.
 
An dieser Aussage ist so vieles falsch dass noch nicht mal das gegenteil richtig ist.....[emoji21]

Widerspricht trotzdem nicht dem, was ich sagte. Das was ich schrieb, ist das aktuelle positive Recht.


Das Bayern die Gesetze jetzt ändern will, ändert nichts an meiner Aussage. Denn ich sprach über polizeiliche Rechte, nicht über richterliche Anordnungen.


Die Polizei darf bis dato niemanden VON SICH AUS über 24 h in Gewahrsam halten. Das geht nur mittels richterlicher Anordnung, wie es aus den genannten Polizeirechten hervorgeht.


" Bisher galt eine Höchstdauer von zwei Wochen, die nun völlig aufgehoben ist. " damit ist die richterliche Anordnung gemeint. Deshalb steht ja auch

"Alle drei Monate muss die Haft von einem Richter überprüft werden. "
 
...und die Bereitschaftshaftrichter widersprechen der Polizei ja auch so gerne. Ja nee, is klaa.

nothing is real john lennon
 
...und die Bereitschaftshaftrichter widersprechen der Polizei ja auch so gerne. Ja nee, is klaa.

Ich weiß nicht was du meinst. So wie ich es weiß und wie es aus den von mir genannten Paragraphen hervorgeht, darf die Polizei jemanden auf der Wache höchstens 24 h festhalten, außer es besteht eine richterliche Anordnung , die mit § 30 Landes(Polizeirecht) begründet wird.

http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayPAG-20

Absatz 1 Nr. 3:
"...wenn nicht vorher die Fortdauer der Freiheitsentziehung auf Grund des § 30 Absatz 1 Nummer 2 oder auf Grund eines anderen Gesetzes durch richterliche Entscheidung angeordnet ist; über das Ende des Tages nach dem Ergreifen hinaus kann die Fortdauer der Freiheitsentziehung auf Grund von § 30 Absatz 1 Nummer 2 durch richterliche Entscheidung nur angeordnet werden, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen.."

Paragraph 30:
http://gesetze.berlin.de/jportal/po...GBE2006pP30&doc.part=S&toc.poskey=#focuspoint

Also weiß ich nicht, warum das nicht klar ist, oder was ich falsch gesagt haben soll.

In U-Haft darf jemand nur durch dringenden Tatverdacht, der definiert werden muss. Haftgrund hat Legaldefinition. Die Freiheitsenziehung per richterliche Anordnung muss ebenfalls ausgelegt werden, niemand darf auf der Wache mehr als 2 Wochen festgehalten werden. Das sind die Regeln bzw. Auslegungen.

Polizeigewahrsam und U-HAFT sind zwei verschiedene Sachen!
 
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